Rückbildungsgymnastik

Immer donnerstags von 20.15 bis 21.15 Uhr biete ich in meiner Hebammen-Praxis einen Rückbildungsgymnastik-Kurs an. Interessierte Frauen können jederzeit dazustoßen. Als übliche Erholungszeit nach der Geburt und vor dem Einstieg in die Rückbildungsgymnastik gelten sechs bis acht Wochen nach einer Spontan-Geburt und zwölf Wochen bei einem Kaiserschnitt bzw. einer Saugglocken-Geburt. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Die Kräftigung des Beckenbodens ist wichtig, um beispielsweise einer Gebärmutter-Senkung und deren Folgen wie Inkontinenz vorzubeugen. Außerdem werden die Bauch- und Rücken-Muskulatur gestärkt.